Mitglied werden

Die Ziele der UBZ

Unabhängig – Bürgernah – Zuverlässig“ – so vertritt die UBZ seit über 50 Jahren erfolgreich die Anliegen der Bürger*innen im Gemeinderat der Gemeinde Zolling. Gegründet 1972 im Zuge der Gemeindegebietsreform und anfangs angetreten als Arbeitnehmer und Siedler, entwickelte sich die Wählervereinigung fortlaufend weiter, zunächst als Unabhängige Bürger und Siedler und schließlich seit 1999 als Verein Unabhängige Bürger Zolling.

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Bürgern der Gemeinde Zolling, die im verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rahmen für ihre Gemeinde tätig sein wollen, ohne an eine politische Partei gebunden zu sein. Der Tätigkeitsbereich des Vereins erstreckt sich auf den Wahlkreis der Gemeinde Zolling. Ziel des Vereins ist es, zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger*innen in der Kommunalpolitik zu wirken, unabhängig von Vorgaben einer Partei. Der Zweck des Vereins ist darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen bei der politischen Willensbildung an Wahlen auf kommunaler Ebene mitzuwirken.

Foto der Gemeinderatskandidat*innen 2020
Die Gemeinderatskandidat*innen 2020

Die UBZ im Gemeinderat

Bei der Kommunalwahl 2020 haben die Bürger*innen entschieden und Gemeinderat und Bürgermeister neu gewählt. Mit 37,6% Stimmenanteil wurde die UBZ als stärkste Fraktion bestätigt. Die UBZ stellt 6 Gemeinderät*innen. Diese sind (in Reihenfolge der erreichten Stimmen): Manuela Flohr, Johannes Forster, Karl Toth, Wolfgang Hilz, Stefan Birkner und Alexander Hildebrandt.

Das UBZ Mitglied Helmut Priller wurde mit 55.5% der gültigen Stimmen in der Stichwahl zum Bürgermeister gewählt.

Die Gemeinderät*innen nehmen über ihr Mandat hinaus verschiedene Funktionen wahr:

Gemeinderat/-rätinFunktion
Manuela FlohrStellv. Fraktionsvorsitz UBZ
Referentin für Kultur/Sport/Freizeit
Vertreterin für Schulverband
Stellv. Vertreterin für VG-Versammlung
Johannes ForsterMitglied Rechnungsprüfungsausschuss
Stellv. Vertreter für VG-Versammlung
Julia Spengler
im Februar 2023 ausgeschieden
Karl TothFraktionsvorsitz UBZ
Ältestenrat
Vertreter für VG-Versammlung
Stellv. Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss
Stellv. Vertreter Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe
Wolfgang HilzMitglied Rechnungsprüfungsausschuss
Stellv. Referent für Senioren
Vertreter für VG-Versammlung
Vertreter Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe
Stefan BirknerStellv. Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss
Stellv. Referent für Betreuung der Dreifachturnhalle
Stellv. Vertreter Wasserzweckverband Paunzhausener Gruppe
Alexander Hildebrandt
im Februar 2023 nachgerückt
Referent für Jugendarbeit und Ferienprogramm
Stellv. Vertreter für Schulverband
Stellv. Vertreter für VG-Versammlung

Mitglied werden

Sie sind ein politisch interessierter Mensch, der seine Erfahrungen und Vorstellungen zum Wohle der Gemeinde Zolling und seiner Einwohner*innen einbringen möchte? Sie haben den Wunsch, das soziale Miteinander in der Gemeinde unabhängig von Parteirichtlinien weiter zu entwickeln? Ihnen ist eine aufmerksame, wertschätzende und transparente Kommunalpolitik wichtig? Dann sind Sie bei den Unabhängigen Bürgern Zolling richtig.

Satzung der UBZ

Am 30.7.2021 hat sich die UBZ eine neue Satzung gegeben. Diese führt die Erfahrung aus nunmehr fast 50 Jahren erfolgreicher kommunalpolitischer Arbeit fort, ergänzt um wichtige Neuerungen. Einige Auszüge:

  • §1 (1): Der Verein ist eine unabhängige Wählervereinigung.
  • §2 (4): Ziel des Vereines ist es, Zum Wohle der Gemeinde Zolling und seiner Einwohner*innen kommunalpolitisch zu wirken. Im Zentrum steht das stete Bemühen um eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene im Rahmen der kommunalpolitischen Möglichkeiten.
  • §2 (6): Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
    1. Beteiligung an Kommunalwahlen mit eigenen Kandidat*innen;
    2. Entwicklung von Anträgen zur Behandlung im Gemeinderat;
    3. Abhalten öffentlicher Versammlungen und Veranstaltungen in den Ortsteilen und online zur Stärkung der Bürgerbeteiligung;
    4. Durchführung einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Interesses an kommunalpolitischer Arbeit.
  • §3 (1): Mitglied des Vereins können alle natürlichen Personen werden, die einen persönlichen oder gesellschaftlichen Bezug zur Gemeinde Zolling haben. Personen ab 16 Jahre können mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
  • §7 (1): Der Vorstand besteht a) aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden oder einem*r 1. Vorsitzenden und einem*r 2. Vorsitzenden, b) …
  • §7 (2): … Geschlechterparität wird angestrebt.
Mitglied werden

Das soziale Miteinander in einer Gemeinde lebt vom Mitwirken seiner Bürger. Wenn Sie dieses Miteinander mitgestalten wollen, freuen wir uns auf Ihre Mitgliedschaft. Der Regelbeitrag für Mitglieder zwischen 25 und 65 Jahren beträgt 24 EUR jährlich. Jüngere oder ältere Mitglieder zahlen 12 EUR.

Download der Satzung und zugehöriger Ordnungen

Download der Beitrittserklärung :   Beitrittserklärung

Sag's weiter!