Bericht von der Gemeinderatssitzung am 30.7.2024

Nach Begrüßung der Anwesenden wies Bürgermeister Helmut Priller auf verschiedene Tischvorlagen hin, insbesondere auf die neue Kunstausstellung der Künstlergruppe #zamgwiafedahaufa (Vernissage 2.8.2024, Dauer 3 Monate).

Zu Mai des Jahres hatten sich 41 Studierende der HSWT daran gemacht, Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Wiesenstücks am östlichen Ortrand an der Moosburger Straße zu entwickeln. Den Studierenden wurden hierbei keine Auflagen gemacht (Eigentumsverhältnisse, Bebauungspläne, Kosten, …), sondern sie durften frei planen und Visionen für Zolling entwerfen. Das Gewinnerteam stellte ihr Studienprojekt für den Natur- und Technikpark an der Moosburger Straße vor. Anhand zahlreicher Karten und visueller Darstellungen erklärte das Team die zugrundliegenden Gedanken und mögliche Entwicklungspotenziale. Dem Gemeinderat liegt nun ein reicher Fundus an Ideen vor, die zukünftig als Anregungen dienen können. Die vorgestellte Projektarbeit (Karte und Modell) wird in den kommenden Wochen im Rathaus ausgestellt werden. Das Siegerteam erhält ein Preisgeld von 2.500 EUR, die beiden folgenden Teams je 1.250 EUR.

Frau Sonja Benz unterstützt ab sofort die Jugendarbeit in der Gemeinde Zolling. Die Gemeinde hatte hierzu eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendring Freising abgeschlossen. Frau Benz plant zunächst die örtlichen Akteure kennenzulernen, um daraus ein Konzept zu entwickeln. Ziel ist es die vorhandenen Strukturen zu nutzen und die Jugendarbeit vor Ort weiter zu entwickeln.

Trotz Fristsetzung durch das Landratsamt auf Juli 2024 bleibt die Parksituation an der Roiderstraße unbefriedigend, da das genehmigte Baumaßnahme weder durchgeführt noch überhaupt in Angriff genommen wurde. Das Landratsamt ist weiter am Zug.

Neben einigen Bauanträge wurde der Gemeinderat über eine Reihe von Bauleitplanungen von Nachbargemeinden informiert, die sämtlich im Rahmen der laufenden Verwaltung behandelt wurden.

Für die Gemeindebürger*innen am interessantesten war die Information über den einstimmigen Beschluss von Kreisausschuss und Kreistag zum Bau des lange ersehnten Radweges zwischen Palzing und Haindlfing. Die Planung wird in Auftrag gegeben. Dieser folgt die Beantragung von Fördermittel zum September 2026, womit ein Baubeginn im Frühjahr 2027 realistisch erscheint. Im ersten Abschnitt soll die Amperbrücken um einen Fuß- und Radweg verbreitert und der Weg weiter bis zum Moos-Oberfeldweg (= „Loasenweg“) gebaut werden.

Der Bau eines Verkaufsraumes in Oberappersdorf wurde ebenso genehmigt wie die Errichtung eines Lagerplatzes für Rohstoffe und Endprodukte des Ziegelwerkes Anton Hanrieder e.K. im Baugebiet Harland „An der Ziegelei“.

Die ILE Ampertal gibt es seit 2008. Seit 2018 ist ein neues ILEK = Integriertes ländliches Entwicklungskonzept überfällig. Dieses soll nun endlich unter Hinzuziehung eines externen Planunsgbüro erfolgen. Der Anteil Zollings an den Kosten beläuft sich auf 2.190 EUR bei Gesamtkosten von rund 81.000 EUR und abzüglich Förderung in Höhe von 60.855 EUR durch das Amt für ländliche Entwicklung ALE.

Eine Ausschreibung für einen Kanalanschluss musste neu vergeben werden, da der ursprüngliche Anbieter sein Angebot zurückgezogen hat.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 4.6.2024 die Verwaltung aufgefordert, die Hundesteuer kostendeckend zu berechnen. Bislang ging man laut Haushaltsplan geschätzt von 7.800 EUR Kosten aus für Verwaltung, Entsorgung der Müllbeutel etc. Tatsächlich belaufen sich die Kosten auf 11.400 EUR, berechnet auf 5 Jahre nach den gleichen Methoden wie auch die Abwassergebühren berechnet werden. Um den ersten Hund etwas günstiger, und die weiteren Hunde etwas teurer zu machen, werden ein Gewichtungsfaktor vom 90% beim ersten, 100% beim zweiten und 110% bei jedem weiteren Hund veranschlagt. Damit ergeben sich nach Rundung die folgenden zukünftigen Beträge: erster Hund: 50 EUR, zweiter Hund 55,50 EUR und jeder weiterer Hund 61 EUR. Für Kampfhunde fallen entsprechend 208, 416 und 624 EUR an, wobei in der Gemeinde Zolling keine Kampfhunde gemeldet sind. Blindehunde und dergleichen sind per Gesetz von der Steuer befreit. Ermäßigungen können beantragt werden.

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