Landtags- und Bezirkswahl 2023 – Hinweise für Erstwählende

Am 8. Oktober ist Wahl. Alle fünf Jahre werden Landtag und Bezirkstag neu gewählt.

Je mehr Bürger*innen wählen gehen, desto besser wird der tatsächliche Wille aller Wahlberechtigten abgebildet. Mit der Wahl geben die Bürger*innen den gewählten Politiker*innen den Auftrag, diesen Willen in den kommenden Jahren umzusetzen.

Wahlschein

Wahl des Landtages (weiße Stimmzettel)

Der bayerische Landtag wählt die Staatsregierung und kontrolliert diese, z.B. durch Ausübung des Fragerechts. Er beschließt Gesetze nach vorheriger Beratung in Ausschüssen und im Plenum auf Grundlage des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung. Bei der Landtagswahl hat man zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme bestimmt man den Direktkandidaten / die Direktkandidatin im Stimmkreis. Zolling gehört zum Stimmkreis 117 Freising. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit, also die meisten der Stimmen im Stimmkreis erhält. Die Zweitstimme gibt man einem Kandidaten oder einer Kandidatin auf der Parteiliste. Damit bestimmen die Bürger*innen, wer außer den Direktkandidaten noch in den Landtag einziehen soll und in welcher Reihenfolge.

In diesem Jahr bewerben sich wieder viele Parteien um die Gunst der Wähler*innen. Wer sich nicht so gut auskennt oder keine Zeit oder Energie findet, sich durch alle Wahlprogramme durchzuarbeiten, der kann sich vom Wahl-O-Mat Auskunft geben lassen, welche Partei am ehesten zu seinen Vorstellungen passt: https://www.wahl-o-mat.de/bayern2023

Wahl des Bezirkstages (blaue Stimmzettel)

Der Bezirkstag ist die dritte kommunale Ebene in Bayern und ist für Angelegenheiten zuständig, die Gemeinden oder Landkreise nicht mehr leisten können, aber noch nicht das ganze Land Bayern betreffen. Vieles betrifft Angelegenheiten in Dingen, wenn es einem einmal nicht so gut geht und man auf Hilfe angewiesen ist. Die Bezirke behandeln soziale, gesundheitliche, kulturelle, bildungs- und umweltbezogene Themen. Sie fördern die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und betreiben eigene Einrichtungen wie psychiatrische Kliniken und Fachschulen. Sie kümmern sich auch um Heimat- und Kulturpflege sowie Natur- und Gewässerschutz.

Wie bei der Landtagswahl so hat man auch bei der Wahl für den Bezirkstag zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Auszählung der Wahlergebnisse

In jedem Wahllokal gibt es acht Wahlhelfer*innen. Diese sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ab 8.00 Uhr morgens zuständig. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr zählen sie nach einem vorgegebenen Verfahren die abgegebenen Stimmen aus und ermitteln die Wahlergebnisse. Wer mag, darf bei der Auszählung der Stimmen gerne zuschauen.

Weitere Informationen

Diese Hinweise für Erstwählende geben nur einen groben Überblick. Für weitere Informationen, z.B. wie genau Erst- und Zweitstimme miteinander verrechnet werden, was 5%-Hürde bedeutet oder was ein Überhangmandat ist, der unter anderem auf folgenden Seiten fündig:

Demokratie lebt vom mitmachen – gerade auch außerhalb der Wahlen

Wahlen sind nur eine Möglichkeit mitzureden und mitzubestimmen. Wer Politik mitgestalten will, kann dies regelmäßig tun, z.B. durch die Mitgliedschaft in einer Partei oder Wählergemeinschaft wie der UBZ. Oder unregelmäßig, indem man das Gespräch sucht mit den Menschen, die bereits ein politisches Amt ausüben.

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