Bericht von der Gemeinderatsitzung am 5.12. 2023

Nach Feststellung der frist- und formgerechten Ladung und der Verlesung der in der nicht-öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse ging es unmittelbar weiter zum Tagesordnungspunkt 3 – Bericht des Bürgermeisters. Nach Einladung der Mitglieder des Gemeinderates nebst Partner zu einem Neujahrsempfang, dankte Bürgermeister Priller allen Beteiligten und Engagierten für das gute Gelingen des Adventsmarktes am vergangenen Wochenende. Hier insbesondere den Mitarbeitern des Bauhofs und auch der Feuerwehr, die seit dem Schneeeinbruch unermüdlich unterwegs waren, um Straßen und Wege wieder frei zu bekommen. Auch bat er die Bürgerinnen um Verständnis, dass die schiere Schneemenge ein vollständiges Reinigen aller Wege verunmöglicht.
Der vorhandene Dreipunktstreuer ist in die Jahre gekommen und hat sich als defekt und irreparabel herausgestellt, weshalb kurzfristig freihändig Ersatz beschafft werden musste. Den Zuschlag hat die Firma Baywa bekommen, deren Angebot am günstigsten war und die binnen weniger Tage liefern konnte.
Unterbrochen wurde der Vortrag von Nikolaus und Krampus (Johannes Forster und Stefan Birkner), die alle Anwesenden mit Schoko-Nikoläusen beglückt haben.

Seit Inkrafttreten des Förderprogramms für PV-Anlagen am 1.7. wurden 25 Förderanfragen gestellt und bereits 16.900 EUR für PV-Anlagen, 15.300 für Speicherbatterien und 500 EUR für Balkonanlagen ausgeben, bei einer Gesamtinvestitionssumme von knapp 592.000 EUR und einem Ertrag von 224kWp. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf hat ihre Zusage gegeben, den Natur-und Technikpark in einem studentischen Wettbewerb überplanen zu lassen. Ergebnisse werden Ende 2024 erwartet.

Keine Einwände wurde gegen das Gewerbegebiet Dobelfeld, Gemeinde Wang erhoben.

Frau Golchert und Herr Knöpfle stellten das Profil und die Historie des Kreisjugendrings vor. Geplant ist seitens der Gemeinde eine Beauftragung des KJRs zum mobilen Einsatzes eines Jugendsozialarbeiters (m/w/d)- einschließlich Wiederbelebung des Jugendraums und Kooperation mit der Schule. Sofern sich geeignete Bewerberinnen finden ist mit dem Start zum 1. Februar zu rechnen. Gedacht ist zunächst an eine halbe Stelle. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich das, was sich Erwachsene vorstellen, nicht unbedingt das ist, was Jugendliche möchten und dass ein bedarfsorientiertes Vorgehen Zeit braucht. Ebenso ist Erfolg aus fachlicher Sicht nicht unbedingt Erfolg aus gemeindlicher Sicht. Letztlich gemeinsames Ziel bleibt, gute Strukturen für junge Menschen zu schaffen, um Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen.

Das Ziegelwerk Anton Hanrieder e.K. hat für das Gewerbegebiet Harland vorzeitigen Baubeginn für die Errichtung eines Lagerplatzes für Rohstoffe und Endprodukte beantragt. Soll heißen, der Ton und die gebrannten Ziegel sollen von der B 301 hinter die Betriebsstätte verlagert werden. Der Gemeinderat hat seine Zustimmung zur Abtragung des Mutterbodens und Herstellung einer planierten Fläche erteilt.

Nach den ausdauernden und erheblichen Vorarbeiten des Arbeitskreises “Seniorengerechtes Wohnen” hat der Gemeinderat in einem Grundsatzbeschluss das weitere Vorgehen auf den Weg gebracht. Sprich es soll ein Projektsteuerer gefunden werden, um das Projekt zielführend zu begleiten. So sollen unter anderem 30 Wohneinheiten und 18 Tagespflegeplätze (ausreichend für rund 40 Personen) geschaffen werden, angelegt z.B. in Form eines nach Süden geöffneten Dreiseithofes. Mit dem positiven Entscheid des Gemeinderates geht es zukünftig also nicht mehr um das ob, sondern nur mehr um das wie und wann dieses im Landkreis einmaligen Projektes.

Der Gemeinderat hat seine Zustimmung auch erteilt zur Anstellung eines Quartiermanagers. Bei erwarteten Gesamtkosten von rund 110.000 EUR ist eine Förderung in Höhe von 80.000 EUR zu erwarten.

Deweiteren hat der Gemeinderat über eine Friedhofs- und eine Friedhofsgebührensatzung für den gemeindeeigenen Friedhof in Oberappersdorf diskutiert und beraten. Als Liegefristen wurden für Erdbestattungen 20 Jahre und Urnenbestattungen 10 Jahre festgelegt, bei jeweils automatischer jährlicher Verlängerung. Würde man die gesetzlichen festgelegten Verfahren zu Berechnung der Kosten für Frisch- oder Abwasser analog auf die Berechnung der Friedhofsgebühren anwenden, käme man auf erhebliche Summen. Eine vollständige Umlage der anfallenden Kosten wurde wegen der wenigen tatsächlichen Beerdigungen als unzumutbar erachtet. Es wurden daher politisch folgende Pauschalbeträge festgelegt: 30 EUR pro Tag Nutzung Leichenhalle (statt kostendeckend 800 EUR), 120 EUR jährlich für ein Familiengrab (statt 193 EUR) und 100 EUR für ein Urnengrab (statt 169 EUR). Das Defizit gleicht die Gemeinde aus.

In einem gesetzlich festgelegten Turnus und Verfahren müssen die Frischwassergebühren neu festgelegt werden. Der Pries steigt ab 1.1.2024 von heute 1,17 EUR auf zukünftig 1,73 EUR. Die Gründe hierfür sind: Sanierung des Hochwasserbehälters samt Edelstahlauskleidung, Übernahme der Betreuung durch die Stadt Freising, Sanierung des Birkenwegs 2024/2025 und Umverlegung der Wasserleitungen in der Matthias-Mayr-Straße von privatem auf öffentlichen Grund. Dieser Beschluss betrifft nur die Gemeindeteile, die vom Zollinger Brunnen versorgt werden, nicht jedoch Palzing und Oberappersdorf die von der Paunzhausener bzw. Baumgartnergruppe versorgt werden.

Für die Prüfung von rund 20 größeren und kleineren Brücken bzw. Durchlässen wurden Ausgaben in Höhe 12.500 EUR genehmigt.

Die Sanierung des Birkenwegs, nördlich der Palzinger Straße, soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der Nord-Ost-Abschnitt ist für 2024 geplant (geschätzte Kosten 825.000 EUR), der West-Abschnitt für 2025. Zuvor müssen noch geklärt werden: die Verlegung der Breitbandanschlüsse, Vorbereitung einer Fernwärmeversorgung und Regenrückhaltemöglichkeiten durch Rigolen. Zur Aufwertung der Straße und zur Verkehrsberuhigung ist die Einrichtung von Parkbuchten geplant. Da während der Bauphase mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen ist, ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen und auch die Einrichtung provisorischer Parkmöglichkeiten.

Nachdem sich im Februar 2023 das Sozialministerium aus der Finanzierung zurückgezogen hat, steigt der gemeindliche Beitrag für die Mitfinanzierung der Wohnungsnothilfe einschließlich sozialpädagogischer Betreuung auf 5.000 EUR. Der Betrag wird in gleicher Höhe co-finanziert durch den Landkreis.

Nachdem der Bundesgesetzgeber es den Gemeinden weiterhin nicht ermöglicht, über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung selbst zu entscheiden, hat der Gemeinderat beschlossen, eine entsprechende Resolution der Initiative ,,Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten” zu unterstützen. Hintergrund ist das Scheitern der Straßenverkehrsrechtsreform im Bundesrat Ende November 2023.

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