Am 1. Januar 1971 war es soweit: Die seit dem Gemeindeedikt von 1818 selbständige Gemeinde Anglberg wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform Teil Zollings. Angeregt wurde dieser Schritt vom Landratsamt Freising bereits im Februar 1968 mit dem Ziel, die Angliederung noch vor der Kommunalwahl im Juni 1972 abzuschließen. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass Bürgermeister und Gemeinderäte bereits für das gesamte neue Gemeindegebiet gewählt werden können.
Hintergrund der Gemeindegebietsreform war eine Stärkung der Selbstverwaltung der Gemeinden durch Übertragung von Aufgaben, die vorher z.B. bei den Landratsämtern lagen. Dies konnte nur durch die Schaffung größerer, wirtschaftlich und administrativ leistungsfähiger (= personell und technisch gut ausgestatteter) Verwaltungseinheiten geschehen.
Erleichtert wurde der Schritt dadurch, dass Anglberg und Zolling bereits wirtschaftlich und kulturell verbunden waren. So war Anglberg Teil des Zollinger Schulsprengels, gehörte zur katholischen Pfarrei Zolling und teilweise wurden bereits Verwaltungsangelegenheiten wie das Standesamt von Zolling aus mitversorgt.
Nachdem die Zollinger und Anglberger Gemeinderäte dem Vorschlag des Landratsamtes zugestimmt haben, hat in geheimer Abstimmung auch die Mehrheit der rund 250 Anglberger Einwohner für die Angliederung gestimmt. Die Eingemeindung wurde schließlich zum 1. Januar 1971 wirksam. Seitdem sind Anglberg, Flitzing und Thann integraler Bestandteil des Gemeinde Zolling.
Quelle: Josef Brückl, Adolf Widmann: Zolling, eine Gemeinde im Ampertal, Zolling 1994