Bundestagswahl 2021: Wahlgrundsätze und Informationen für Wahlhelfende

Entsprechend Artikel 38 und 39 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

  • allgemein = Alle Deutsche ab 18 Jahre dürfen wählen.
  • unmittelbar = Die Wahl erfolgt direkt, d.h. ohne zwischengeschaltete Wahlmänner oder Wahlfrauen statt.
  • frei = Die Wahl darf nicht beeinflusst werden, sondern jede*r Bürger*in entscheidet frei.
  • gleich = Jede Stimme zählt gleich viel.
  • geheim = Die Wahl findet unbeobachtet in einer Wahlkabine statt.

Siehe dazu auch das Video von mitmischen.de, dem Jugendportal des Deutschen Bundestages an: Einfach erklärt: Wie funktioniert die Bundestagswahl?
https://www.youtube.com/watch?v=QwUHZSTP5i4 (Dauer: 5:38)

Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und für die ordnungsgemäße Auszählung der abgegebenen Stimmen sorgt vor Ort der Wahlvorstand und die Wahlhelfenden.

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1 Kommentar zu „Bundestagswahl 2021: Wahlgrundsätze und Informationen für Wahlhelfende“

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