Die UBZ gibt sich eine neue Satzung

Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 30.7.2021 hat sich die UBZ nach intensiver Vorbereitung und eingehender Besprechung eine neue Satzung gegeben. Diese führt das Bewährte der bisherigen Satzung fort, ergänzt um einige Neuerungen:

  • Präzisierung des Vereinsziele: Nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Zolling hinsichtlich ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele
  • Wille zur kommunalpolitischen Mitwirkung des Vereins auch zwischen den Wahlen
  • Mitgliedschaft ab 16 Jahre, Entkopplung vom Zwang zur kommunalen Wahlfähigkeit
  • Streben nach Geschlechterparität satzungsmäßig verankert
  • Option einer gleichberechtigten Doppelspitze
  • Intensivierte Zusammenarbeit zwischen Verein, Arbeitsgruppen und Mitgliedern des Gemeinderates
  • Möglichkeit von Online-Versammlungen und Online-Wahlen
  • Vereinsfarben gelb und blau entsprechend der Farben der Gemeinde Zolling

Die neue Satzung ist hier nachzulesen.

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